Anfang dieses Jahres arbeitete das Global Parkinson’s Genetics Program (GP2) mit dem Accelerating Medicines Partnership®-Programm: Parkinson-Krankheit (AMP PD) um genetische Daten zur Parkinson-Krankheit (PD) für die Erforschung neuer Arzneimitteltargets und Biomarker sowie für kollaboratives Cloud-basiertes Computing bereitzustellen. Die AMP PD-Cloud-Plattform bietet einen einzigen, sicheren Zugriffspunkt für von GP2 gesammelte und generierte Daten. GP2 legt großen Wert auf offene Wissenschaft und freien Zugang. Gleichzeitig priorisieren wir die Sicherheit der Daten, indem wir die Authentisierung der Forscher*innen mit einem Prozess überprüfen, an dem wir gerne andere teilhaben lassen.
Antragsformular auf Datenzugang und Google-Konto:
Die Beantragung des GP2-Datenzugriffs beginnt, wenn ein Ermittler mithilfe des Registrierungsformulars den Zugriff auf das AMP-PD-Portal beantragt. Für den Datenzugriff ist ein Google-Konto erforderlich; dabei ist es ohne Belang, ob es sich um ein institutionelles Konto, ein Google-Konto mit Verknüpfung zu Ihrer institutionellen E-Mail-Adresse oder ein Google-Mail-Konto handelt.
Mehrstufiger Zugang:
Derzeit gibt es zwei Ebenen des Datenzugriffs über AMP PD. Die Nutzer*innen in Stufe 1 können auf begrenzte individuelle klinische Daten, Omics-Zusammenfassungen und/oder zugehörige Metadaten zugreifen. Bei Stufe 2 haben die Nutzer*innen Zugriff auf den vollständigen GP2-Datensatz mit individuellen klinischen und genetischen Daten sowie Metadaten.
Datennutzungsvereinbarung:
Sobald die Nutzer*innen das Online-Registrierungsformular ausgefüllt und ihre E-Mail-Adresse verifiziert haben, werden sie aufgefordert, die Datennutzungsvereinbarung (DUA) für den Zugriff auf Daten der Stufe 1 elektronisch zu unterzeichnen. Um auf Tier-2-Daten zuzugreifen, müssen Benutzer eine DUA mit einer Unterschrift des autorisierten institutionellen Unterzeichners des Benutzers (im Namen der Institution, für die sie ihre Forschung durchführen) in einem PDF-Format einreichen, das per E-Mail an das GP2 Access Compliance Team übermittelt oder dem Antrag angehängt werden kann.
Kohorten-Einspruchsfrist:
Im Sinne der Fairness und der Gleichberechtigung in Datenbelangen sowie der Einhaltung aller lokalen Gesetze und Vorschriften werden alle GP2-Kohortenbeitragsleistenden (Principal Investigators), die Daten und/oder DNA-Proben zu GP2 beigesteuert haben, von AMP PD per E-Mail über alle Datenverwendungsanträge der Stufe 2 informiert. Wenn die von der Institution unterzeichnete Datennutzungsvereinbarung eingereicht wird, erhalten die GP2-Mitwirkenden eine automatische E-Mail mit dem Namen, der Institution und den geplanten Analysen des/der Forscher*in, der/die den Datenzugang beantragt hat. Die GP2-Beitragenden haben dann 120 Stunden Zeit, um einen Einspruch gegen den Antrag auf Datenzugang einzureichen; Gründe für einen Einspruch können sein: Datenmissbrauch in der Vergangenheit, Fehlverhalten in der Forschung oder eine geplante Datennutzung, welche die Grenzen der Zustimmung der Teilnehmenden an einer bei GP2 beigesteuerten Studie verletzt. Wenn nach 120 Stunden keine Einsprüche vorliegen, wird der Antrag auf Zugang zur Datennutzung genehmigt. Wird Einspruch erhoben, so wird dieser durch die GP2-Leitung bewertet und ein Beschluss gefasst.
Datensicherheit hat für GP2 und AMP PD höchste Bedeutung. Bitte wenden Sie sich an die Arbeitsgruppe Betrieb und Compliance unter [email protected], wenn Sie Fragen oder Anregungen zum AMP PD-Datenzugriffsprozess haben.