Open-Access-Richtlinien

Leitprinzip der Open-Access-Richtlinien von ASAP

Open Access (OA) bezieht sich auf eine Reihe von Richtlinien, die es ermöglichen, Forschungsergebnisse online zu verbreiten – frei von Kosten oder anderen Zugangsbarrieren. ASAP hat sich um Ziel gesetzt, eine Zukunft zu schaffen, in der bedeutsame Zusammenarbeit, forschungsfördernde Ressourcen und die gemeinsame Nutzung von Daten uns die Antworten liefern, die wir brauchen, um die Parkinson-Krankheit zu verstehen, zu diagnostizieren und zu behandeln. Durch die Unterstützung einer Open-Access-Politik erleichtern wir den schnellen und freien Austausch wissenschaftlicher Ideen und stellen sicher, dass die von uns finanzierte Forschung für zukünftige Entdeckungen genutzt werden kann.

Hauptkomponenten der Open-Access-Richtlinien von ASAP

Die GP2-Open-Access-Richtlinien von ASAP bestehen aus vier Hauptkomponenten.

  1. Sofortiger freier Online-Zugang nach der Veröffentlichung, wobei die Empfänger*innen von Projektfördermitteln das Urheberrecht über die CC-BY-4.0-Lizenz (oder eine gleichwertige Lizenz) für die uneingeschränkte Weiterverwendung behalten.
  2. Manuskripte werden in einem Open-Access-Preprint-Repository veröffentlicht, sobald sie bei einer Zeitschrift zur Begutachtung eingereicht werden (oder früher).
  3. Alle Forschungsergebnisse (Daten, Protokolle, Code) werden in öffentlich zugänglichen Repositorien hinterlegt und in der Publikation zitiert.
  4. Angemessene Namensnennung für GP2-finanzierte Arbeiten

Alle Arbeiten, die teilweise oder vollständig mit Unterstützung von ASAP veröffentlicht werden, müssen als solche gekennzeichnet und gemäß den Open-Access-Richtlinien von ASAP veröffentlicht werden. Bei Anträgen auf Anschlussförderung werden nur Fördermittelempfänger*innen berücksichtigt, die unsere OA-Richtlinien vollumfänglich einhalten.

Zugangsvoraussetzungen

ASAP verlangt, dass für alle Publikationen folgende Kriterien eingehalten werden:

  • Sofortiger freier Zugang: Durch Expert*innen begutachtete, von den Autor*innen akzeptierte Forschungsarbeiten müssen sofort nach der Veröffentlichung ohne jegliche Sperrfrist (Zero Embargo) frei zugänglich gemacht werden.
  • Uneingeschränkte Weiterverwendungsrechte: Artikel müssen unter der Creative Commons Attribution-Lizenz CC BY 4.0 oder unter der CC0-Lizenz, die keine Namensnennung erfordert, oder einer gleichwertigen Lizenz veröffentlicht werden. Beide Lizenzen erlauben die uneingeschränkte Weiterverwendung des Materials.

Wenn bei einer Mehrfachförderung (mit Beteiligung durch ASAP) andere Förderer Bedenken hinsichtlich der Einhaltung unserer Richtlinien haben, wird ASAP mit dem/den anderen Förderer(n) das Gespräch suchen, um deren Anliegen zu verstehen. Kontaktieren Sie uns unter [email protected], um mit uns ins Gespräch zu kommen. Die Einhaltung unserer OA-Richtlinien durch die Fördermittelempfänger*innen wird sorgsam überwacht – deshalb bitten wir dringend um ein entsprechendes Gespräch vor einer Veröffentlichung, wenn es hierbei zu Verstößen kommt. Im Folgenden finden sich Detailinformationen zur Einhaltung unserer Anforderungen.

 

Wie lässt sich sofortiger freier Zugang sicherstellen?

Diese Anleitung soll die Veröffentlichung in einer Zeitschrift Ihrer Wahl ermöglichen und gleichzeitig unsere Anforderungen an den sofortigen freien Zugang und die uneingeschränkte Nutzung Ihrer ursprünglichen Forschungspublikation erfüllen.

  • Vorgehensweise 1 (bevorzugt): Publizieren Sie in einer Gold- oder Hybridzeitschrift, die sofortigen freien Zugang zur endgültigen bearbeiteten Version des Zeitschriftenartikels (bekannt als veröffentlichte Fassung [VoR]) anbietet und eine CC-BY-Lizenz oder gleichwertige Lizenz akzeptiert. Die meisten Gold- und Hybrid-Zeitschriften akzeptieren auch die CC-BY-Lizenz. Sollte dem nicht der Fall sein, ist Vorgehensweise 2 zu wählen.
    • Gold-Zeitschriften bieten sofortigen freien Zugang (Open Access) für alle Artikel.
    • Hybrid-Zeitschriften bieten freien Zugang gegen eine zusätzliche Gebühr für einige Artikel an, erlauben aber keinen freien Zugang zu allen ihren Artikeln.
  • Vorgehensweise 2 (nicht empfohlen): Publizieren Sie in einer kostenpflichtigen Zeitschrift und hinterlegen Sie das vom Autor akzeptierte Manuskript (AAM; die von der Zeitschrift nach Begutachtung akzeptierte Version) in Pubmed Central unter einer CC-BY-Lizenz. Bei dieser Option (bekannt als die „grüne“ Option) muss das AAM sofort nach der Veröffentlichung der VoR (der endgültigen zitierfähigen Publikation) durch die Zeitschrift öffentlich zugänglich sein. Beachten Sie, dass manche Hybrid-Zeitschriften die CC-BY-Lizenz nicht akzeptieren; in diesem Fall müssen Sie diese Herangehensweise hier wählen. Die Herangehensweise 2 ist nicht die bevorzugte Option, da das AAM keine redaktionellen Überarbeitungen, Aktualisierungen oder Korrekturen der Arbeit widerspiegelt. Das AAM kann jedoch mit der VoR verlinkt werden, wenn Sie die autorisierte Version lesen oder zitieren möchten. Falls Sie diese Vorgehensweise in Betracht ziehen, senden Sie bitte eine E-Mail an [email protected], um zu besprechen, warum Vorgehensweise 1 nicht möglich ist.

 

Beachten Sie, dass wir bei unseren Förderungsüberlegungen den intrinsischen Mehrwert der Arbeit berücksichtigen, nicht den Titel oder den Impact-Faktor (JIF) der Zeitschrift oder des Verlags. Dies entspricht der San Francisco Declaration on Research Assessment (DORA) (Erklärung von San Francisco zur Forschungsbewertung), zu deren Unterzeichnern wir zählen.

 

ASAP-Förderung: Deckung angemessener Artikelbearbeitungsgebühren (APCs)

ASAP zahlt bei Open-Access-Forschungsartikeln und -Reviews angemessene Article Processing Charges (APCs), um die Einhaltung der Compliance-Vorgaben zu unterstützen. ASAP arbeitet mit unserem Implementierungspartner, der Michael J Fox Foundation (MJFF), zusammen, um gegebenenfalls anfallende Kosten für APCs zu übernehmen. Um die Kostenübernahme zu beantragen, können Fördermittelempfänger*innen ein Online-Formular ausfüllen.  Sobald der Antrag eingereicht ist, erhalten Sie über MJFF eine Eingangsbestätigung per E-Mail vom ASAP-Team. Das ASAP-Team prüft Ihren Antrag innerhalb von 3-4 Werktagen und informiert Sie per E-Mail über die diesbezügliche Entscheidung. Möglicherweise fordern wir zusätzliche Informationen für die Prüfung des Antrags an. Die Zeitspanne für die Überprüfung verlängert sich unter Umständen je nach Ihrer Antwortzeit und der Qualität der zusätzlich bereitgestellten Informationen. Sobald Sie eine positive Entscheidung zu Ihrem Antrag erhalten haben, können Sie die Benachrichtigung des Verlags, wonach die Zahlung nach der endgültigen redaktionellen Annahme der Arbeit fällig wird, an das ASAP-Team weiterleiten. Diese wird wahrscheinlich einen Link zur Anforderung einer Zahlungsrechnung enthalten. Wir fordern dann eine Zahlungsrechnung vom Verlag an das MJFF an und veranlassen die Zahlung in Ihrem Namen direkt an den Verlag. Als letzten Schritt senden wir Ihnen eine Kopie der Zahlungsbestätigung, die wir vom Verlag erhalten haben.

 

Wie stelle ich eine geeignete CC-Lizenz für uneingeschränkte Weiterverwendungsrechte sicher?

Für jede Veröffentlichung müssen Sie eine Creative-Commons-Lizenz zur Namensnennung (CC) oder eine gemeinfrei Lizenz für alle von Autoren angenommenen Manuskripte (Author Accepted Manuscripts, AAMs) verwenden, die aus Einreichungen bei Zeitschriften mit Peer-Begutachtung stammen und über Originalforschung berichten. Im Folgenden sind die Lizenztypen aufgeführt, welche die Open-Access-Anforderungen von ASAP erfüllen.

  • CC BY 4.0 ist die Standardlizenz, die für alle Forschungspublikationen erforderlich ist. Diese Lizenz stellt sicher, dass Sie die Namensnennung für die Arbeit erhalten (geistiges Eigentum), erlaubt aber die freie Nutzung Ihrer Arbeit (Weiterverbreitung in jedwedem Medium oder Format bzw. Anpassung für zukünftige Zwecke).
  • Die CC0-Lizenz wird auf Autor*innen angewandt, die bei der Regierung angestellt sind, oder für andere gemeinfreie Inhalte. Bei dieser Lizenz ist keine Namensnennung erforderlich.
  • Die Lizenz CC BY-ND kann in Ausnahmefällen angewendet werden. Bei einer CC-BY-ND-Lizenz sind keine Bearbeitungen des ursprünglichen Inhalts erlaubt (d.h. der Inhalt bleibt unverändert). In diesen Fällen müssen Sie vor der Annahme der Veröffentlichung eine E-Mail an [email protected] senden, um die Gründe für die Ausnahme zu erläutern. Wir werden solche Anfragen fallweise prüfen.

 

Für den seltenen Fall von Meinungsverschiedenheiten mit dem Verlag bezüglich der Lizenzierungsanforderung und der Anforderung des sofortigen Online-Zugriffs wenden Sie sich bitte an ASAP unter [email protected], um Unterstützung zu erhalten. Um eine angemessene Lizenzierung zu gewährleisten, müssen Sie:

  • In der Danksagung (Acknowledgements) Ihres eingereichten Manuskripts (sowohl beim Preprint-Server als auch beim Verlag) einen Hinweis einfügen, dass Ihre Einreichung unter einer CC-BY-Lizenz für öffentliches Urheberrecht steht (oder ggf. CC0, CC BY-ND). Siehe „Danksagung/Acknowledgements“ in Anforderung 4 für den geforderten Wortlaut.
  • Stellen Sie fest, ob die Zeitschrift die CC-BY-Lizenz (oder CC0, CC BY-ND) in der veröffentlichten VoR (der endgültigen veröffentlichten Fassung) aufnehmen wird. Zeitschriften listen die Lizenzbedingungen eines Artikels in der Regel unter einem Reiter „Rechte und Genehmigungen“ oder „Copyright/Urheberrechte“ auf. Wenn diese Informationen nicht auffindbar sind, können Sie auch eine E-Mail an den Verlag senden.
    • Wenn die Zeitschrift die entsprechende Lizenzierung hat und der Artikel in einer Open-Access-Zeitschrift (Gold oder Hybrid) veröffentlicht wird, müssen Sie nichts unternehmen. Die Zeitschrift wird Ihren Artikel nach seiner Veröffentlichung bei PubMed Central (PMC) oder Europe PMC einreichen.
    • Wenn die Zeitschrift nicht über eine geeignete Lizenz verfügt und/oder wenn es sich um eine kostenpflichtige Zeitschrift handelt, reichen Sie das AAM bei PubMed Central ein, damit es gleichzeitig mit der Veröffentlichung der VoR erscheint.

Preprints, d. h. vollständige Entwürfe von Manuskripten, die noch formal durch Experten begutachtet werden müssen (Peer Review), müssen spätestens bei Einreichung bei einer Zeitschrift an einen öffentlichen Preprint-Server – wie bioRxiv oder medRxiv – übermittelt werden. Preprint-Manuskripte müssen mit der zur Veröffentlichung eingereichten Version identisch sein, auf Forschungsergebnisse verweisen und die geeignete CC-Lizenz gemäß Beschreibung oben tragen.

Nach der Veröffentlichung des durch Experten begutachteten Artikels muss der Preprint auf diesen verlinken. Dies erfolgt normalerweise automatisch über bioRxiv oder medRxiv, wenn die endgültige Veröffentlichung in den meisten Zeitschriften erscheint und der Titel des Artikels unverändert bleibt. Bitte beachten:Wenn Sie in einer kostenpflichtigen Zeitschrift publiziert haben, die keine Open-Access-Optionen hat, würde der Preprint auf das vom Autor akzeptierte Manuskript verweisen, das die CC-BY-Lizenz oder eine gleichwertige Lizenz trägt, die in PubMed Central veröffentlicht ist.

Zusätzlich zur Gewährleistung von freiem Zugang zu Preprints und veröffentlichten Manuskripten besagen die Open Access-Richtlinien von ASAP, dass geförderte Forscher*innen für eine größtmögliche Verfügbarkeit von Forschungsdaten und Code, die den Forschungsergebnissen zugrunde liegen, sorgen müssen.

Als Mindestanforderung müssen die Daten, die Forschungsarbeiten untermauern, zum Zeitpunkt der Einreichung von Preprints und Manuskripten anderen Forscher*innen in anerkannten Community-Repositorien zur Verfügung gestellt werden, ebenso wie jegliche Originalsoftware, die zum Anzeigen von Datensätzen oder zum Replizieren von Analysen erforderlich ist.

Zu den zugrunde liegenden Daten gehören alle Primärdaten, zugehörige Metadaten (mit Ausnahme geschützter Gesundheitsdaten [protected health information – PHI] oder elektronischer geschützter Gesundheitsinformationen [electronic protected health information – ePHI]) und alle zusätzlichen relevanten Daten, die für das Verständnis, die Bewertung und die Replikation der Studienergebnisse, über die berichtet wird, erforderlich sind. Beachten Sie, dass Daten Folgendes umfassen können: Software, Datensätze, Protokolle, Werkzeuge/Tools und verwendete Reagenzien. Dies ist entscheidend dafür, dass andere die Daten verifizieren, reproduzieren und auf neue Weise weiterverwenden können. Wenn Daten und Code sorgfältig aufgezeichnet und verwaltet werden, sind zudem deren Herkunft und Erhalt für zukünftige Recherchen gesichert.

Diese Richtlinien orientieren sich an der bestehenden bewährten Praxis in der Branche, einschließlich der von mehreren Verlagen vorgeschriebenen Richtlinien zur Datenverfügbarkeit.

Bitte beachten Sie, dass ASAP die FAIR Guiding Principles for Scientific Data Management and Stewardship unterstützt, die 2016 in Scientific Data veröffentlicht wurden. Diese Leitlinien sollen die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Interoperabilität und Wiederverwendung digitaler Ressourcen verbessern.

Die zentralen Anforderungen der ASAP-Richtlinien und der FAIR-Grundsätze lauten wie folgt:

  1. Alle relevanten Datensatzdateien werden durch entsprechende Metadaten beschrieben.
  2. Allen Datensätzen wird eine weltweit eindeutige und dauerhafte Kennung zugewiesen, die in den Kern-Metadaten enthalten ist.
  3. Die dauerhafte Kennung und die entsprechenden Metadaten werden in einer zuverlässigen, durchsuchbaren Ressource registriert oder indexiert.
  4. Achten Sie darauf, dass die ASAP Acknowledgements im Repository-Eintrag enthalten sind.

 

 

Auswahl des Repositories für die zugrunde liegenden Daten und Software

ASAP wird eine Liste der bevorzugten Daten-Repositorien zur Verfügung stellen, für die alle geförderten Arbeiten hinterlegt werden sollten, und wir werden mit den Teams zusammenarbeiten, um die geeigneten Plattformen zu ermitteln. Bitte beachten Sie, dass ein Daten-Repository Ihrer Wahl folgende Kriterien erfüllen muss:

  • den sofortigen freien Zugang zu den zugrunde liegenden Daten nach Veröffentlichung Ihres Preprints und Einreichung Ihres Manuskripts bei einer Zeitschrift ermöglichen;
  • die Weiterverwendung mit einer Lizenzierung ermöglichen, die nicht restriktiver ist als die Creative Commons Attribution 4.0 License (CC BY 4.0);
  • Ihrem Datensatz eine dauerhafte und eindeutige Kennung, etwa einen DOI (Digital Object Identifier) zuweisen, um Verlinkung und Zitierung zu erleichtern;
  • langfristige Speicherung und Aufbewahrung etwa gemäß der ISO-Norm für zuverlässige digitale Ablagen bieten.

 

Bei Fragen zu empfohlenen Repositorien kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: [email protected] oder [email protected].

 

Repositories für Protokolle, Labor-Ressourcen und Software

Protokolle: Versuchsprotokolle, die bei ASAP-geförderter Forschung eingesetzt werden, müssen über eine Protokoll-Austauschplattform wie protocols.io öffentlich zugänglich gemacht (und bei Bedarf aktualisiert) werden. ASAP wird Empfänger*innen von Projektfördermitteln bei der Nutzung der protocols.io-Plattform unterstützen. Der Austausch und die Diskussion über wissenschaftliche Methoden ist entscheidend für eine glaubwürdige, reproduzierbare experimentelle Forschung.

Software: Software, einschließlich Algorithmen, Skripte und andere codebasierte Forschungsergebnisse, müssen über Code-Repositories wie GitHub  verfügbar gemacht und mit einem DOI versehen werden. Wenn es schwierig oder unmöglich ist, einen DOI über das Code-Repository zuzuweisen, kann auch über Zenodo ein DOI für anderweitig gehosteten Code zugewiesen werden.

Labor-Ressourcen: Alle Werkzeuge/Tools oder Reagenzien, die durch ASAP finanziert werden und/oder aus ASAP-geförderten Projekten hervorgehen, müssen für die Gemeinschaft leicht zugänglich und zitierbar zur Verfügung gestellt werden, um die Reproduzierbarkeit zu unterstützen und weitere Forschung zu ermöglichen. Bei Fragen zu empfohlenen Repositorien kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: [email protected]. Hilfe beim Zitieren von Labor-Ressourcen-Tools bietet das Resource Identification Portal, in dem Informationen aus verschiedenen Repositories zusammengefasst und Kennungen für die Zitierung in Publikationen bereitgestellt werden. Diese Anforderung gilt für Zelllinien, transgene Modelle, Plasmide/Klone, Antikörper und andere Reagenzien.

Alle Veröffentlichungen, die teilweise oder vollständig aus der Unterstützung durch ASAP hervorgehen – sei es während der Förderung oder nach Ablauf des Förderzeitraums – müssen mit einem Verweis auf GP2 versehen werden.

 

Danksagung/Acknowledgements

Folgende Formulierungen müssen in den Danksagungsteil (Acknowledgements) der Publikation aufgenommen werden:

„Die zur Erstellung dieses Artikels verwendeten Daten stammen vom Global Parkinson’s Genetics Program (GP2). GP2 wird durch die Initiative Aligning Science Against Parkinson’s (ASAP) finanziert und durch die Stiftung The Michael J. Fox Foundation for Parkinson’s Research (https://gp2.org) umgesetzt. Eine vollständige Liste der GP2-Mitglieder finden Sie unter https://gp2.org.”

 

Autorschaft

Forscher*innen dürfen GP2-Daten für jegliche Projekte/Analysen verwenden, die von Interesse sind und der GP2-Datennutzungsvereinbarung entsprechen. Es wird dreierlei Arten von GP2-Veröffentlichungen geben:

Unter Leitung des Forschungsverbunds verfasste Papers mit GP2-bezogenem Schwerpunkt

  1. Bei Papers, die vom GP2-Steuerungskomitee oder GP2-Arbeitsgruppen verfasst wurden und die hauptsächlich auf dem kollaborativen GP2-Datensatz basieren, sind alle GP2-Mitglieder Co-Autor*innen und der Name des Forschungsverbunds (Global Parkinson’s Genetics Program (GP2) Consortium) erscheint hinter den Seniorautor*innen (je nach Journal-Leitlinien). Alle genannten Autor*innen sollten das Paper vor dem Einreichen sehen, kommentieren und mit der Einreichung einverstanden sein. Autor*innen können ihrerseits auf die Nennung in der Autorenliste verzichten. Co-Autor*innen, die nicht binnen zwei Wochen auf Bitte um Kommentierung eines Manuskripts oder um Angaben für die Zeitschrift reagieren, können aus der Autorenzeile entfernt und stattdessen unter Danksagung (Acknowledgements) erwähnt werden.

 

Papers, die Sekundäranalysen anhand von GP2-Daten enthalten

 

  1. Wenn einzelne Genotypdaten aus der GP2-Datenbank für Sekundäranalysen verwendet werden (etwa um Ergebnisse aus Daten, die nicht vom Forschungsverbund stammen, oder aus einem Gen-/Locus-bezogenen Manuskript zu replizieren), werden Mitglieder der Primäranalyse und der verfassenden Gruppen als Autor*innen genannt. Alle anderen werden unter dem Namen des Forschungsverbunds genannt, der in der Autorenliste zwischen Erst- und Letztautor*in aufgeführt wird. Die unter dem Namen des Forschungsverbunds aufgeführten Autor*innen sind nach der abschließenden Verarbeitung durch PubMed dort auffindbar. Alle Autor*innen, die genannt werden oder Gegenstand einer Fußnote sind, sollten das Paper vor dem Einreichen sehen, kommentieren und mit der Einreichung einverstanden sein. Autor*innen können auf eigenen Wunsch aus der Autorenliste ausgeschlossen werden; ebenso werden Co-Autor*innen ausgeschlossen, die nicht binnen zwei Wochen auf Bitte um Kommentierung eines Manuskripts reagieren.

 

Externe Papers

 

  1. Bei Veröffentlichungen, die durch Nicht-Mitglieder des Forschungsverbunds verfasst wurden, besteht die Möglichkeit, dass der Name des Forschungsverbunds nicht in der Autorenzeile erscheint. Bei solchen Veröffentlichungen werden die Forschungsverbundmitglieder auch nicht bei PubMed gelistet.

 

Ungewöhnliche Situationen

Es ist davon auszugehen, dass die oben genannten Richtlinien für die meisten Nutzer*innen von GP2-Daten gelten. GP2 geht davon aus, dass Forscher*innen die Leitlinien nach Treu und Glauben befolgen und die Mehrheit der Analysen von hoher Qualität sein wird. Jedoch rechnet GP2 auch damit, dass außergewöhnliche Umstände auftreten können.

Grob mangelhafte Manuskripte

Wenn sich bei der Überprüfung durch das GP2-Steuerungskomitee herausstellt, dass ein vorgeschlagenes Manuskript grobe Mängel in Sprache, wissenschaftlicher Fragestellung, Analysemethoden, Schreibweise oder Klarheit aufweist, kann das GP2-Steuerungskomitee den Autor*innen empfehlen, von einer Einreichung ohne signifikante Überarbeitung abzusehen. Reichen die Autor*innen das Manuskript dennoch ein, so hat das GP2- Steuerungskomitee drei Möglichkeiten: 1) verlangen, dass die Nennung der Gruppe als Autor unterbleibt; 2) verlangen, dass die Autor*innen eine Erklärung veröffentlichen, aus der hervorgeht, dass zwar GP2-Daten verwendet wurden, das Manuskript bei der Prüfung durch GP2 jedoch zur Einreichung zur Veröffentlichung nicht für ausreichend befunden wurde; 3) für die Zukunft das Recht, GP2-Daten zu nutzen, widerrufen.

Nichteinhaltung der GP2-Datennutzungsvereinbarung

Verstoßen Nutzer*innen versehentlich gegen die GP2-Datennutzungsvereinbarung, so werden sie beim Bemerken solcher Verstöße diese wahrscheinlich selbst beheben. Verstoßen Nutzer*innen bewusst gegen die Vereinbarungen, besteht die einzige verfügbare Sanktion seitens GP2 darin, die Zugriffsrechte auf GP2-Daten zu widerrufen.

Betrügerische Datennutzung

Der freie Zugang ausschließlich über Online-Registrierung birgt die Gefahr, dass Personen sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Zugang zu Daten verschaffen. Bemerkt das GP2-Steuerungskomitee einen Veröffentlichungsversuch auf der Grundlage von betrügerisch erlangten GP2-Daten, so wird dies dadurch sanktioniert, dass das GP2-Steuerungskomitee den/die Forscher*in oder seine/ihre Vorgesetzten, die für die Begleitung zuständigen Personen/Ausschüsse bzw. die kontrollierenden Organe davon in Kenntnis setzt. Sobald das GP2-Steuerungskomitee Kenntnis von Verstößen gegen die Datennutzungsvereinbarung erlangt, werden unverzüglich Schritte unternommen, um den Verstoß zu beheben oder zu beenden. Das kann auch bedeuten, dass der/die betreffende Nutzer*in keinen Zugang zu Daten mehr hat bzw. der Verstoß den betreffenden Personen/Organisationen gemeldet wird.

Die Michael J. Fox Foundation, ASAP und das GP2-Steuerungskomitee behalten sich das Recht vor, die Bedingungen aus dieser Vereinbarung zu ändern. Dies können sie tun, indem sie eine Mitteilung über derartige Änderungen auf dieser Seite veröffentlichen. Vorgenommene Änderungen gelten unmittelbar ab Veröffentlichung (sofern nicht anders angegeben). Sie sollten diese Seite regelmäßig besuchen, um die aktuellen Bedingungen der Nutzungsvereinbarung zu prüfen.

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie gerne eine E-Mail an [email protected] oder [email protected]. Bitte beachten Sie, dass diese Richtlinien dauerhaft auf der ASAP-Website hinterlegt sind und im Vergabevertrag auch darauf verwiesen wird. Es handelt sich hierbei um ein lebendes Dokument, das entsprechend aktualisiert wird.

Letzte Aktualisierung: 4. Oktober 2022