Beantragung des Zugangs zu GP2-Daten auf der AMP-PD-Plattform
|Zu Beginn dieses Jahres ging das Global Parkinson’s Genetics Program (GP2) eine Partnerschaft mit der Accelerating Medicines Partnership ein: Parkinson’s Disease (AMP PD), um genetische Daten der Parkinson-Krankheit für die Erforschung neuartiger Wirkstoffziele und Biomarker sowie Möglichkeiten für die kollaborative cloud-basierte Datenverarbeitung bereitzustellen. Die AMP-PD-Cloud-Plattform wird einen einzigen, sicheren Zugangspunkt für die von GP2 zusammengetragenen und generierten Daten bieten. GP2 legt großen Wert auf offene Wissenschaft und freien Zugang. Gleichzeitig priorisieren wir die Sicherheit der Daten, indem wir die Authentisierung der Forscher*innen mit einem Prozess überprüfen, an dem wir gerne andere teilhaben lassen.
Antragsformular auf Datenzugang und Google-Konto:
Der Antragsprozess für den GP2-Datenzugang beginnt mit der Einreichung des Registrierungsformulars für das AMP-PD-Portal durch die Investigators. Für den Datenzugriff ist ein Google-Konto erforderlich; dabei ist es ohne Belang, ob es sich um ein institutionelles Konto, ein Google-Konto mit Verknüpfung zu Ihrer institutionellen E-Mail-Adresse oder ein Google-Mail-Konto handelt.
Mehrstufiger Zugang:
Aktuell gibt es zwei Stufen für den Datenzugang über AMP PD. Die Nutzer*innen in Stufe 1 können auf begrenzte individuelle klinische Daten, Omics-Zusammenfassungen und/oder zugehörige Metadaten zugreifen. Bei Stufe 2 haben die Nutzer*innen Zugriff auf den vollständigen GP2-Datensatz mit individuellen klinischen und genetischen Daten sowie Metadaten.
Datennutzungsvereinbarung: Sobald die Nutzer*innen das Online-Registrierungsformular ausgefüllt und ihre E-Mail-Adresse verifiziert haben, werden sie aufgefordert, die Datennutzungsvereinbarung (DUA) für den Zugriff auf Daten der Stufe 1 elektronisch zu unterzeichnen. Für den Zugriff auf Daten der Stufe 2 müssen die Nutzer*innen eine Datennutzungsvereinbarung mit Unterschrift des bevollmächtigten institutionellen Unterzeichners des/der Nutzer*in (im Namen der Einrichtung, unter der er seine Forschungsarbeiten durchführt) im PDF-Format einreichen, die dann per E-Mail an das Access Compliance Team gesendet oder an den Antrag angehängt werden kann.
Kohorten-Einspruchsfrist:
Im Sinne der Fairness und der Gleichberechtigung in Datenbelangen sowie der Einhaltung aller lokalen Gesetze und Vorschriften werden alle GP2-Kohortenbeitragsleistenden (Principal Investigators), die Daten und/oder DNA-Proben zu GP2 beigesteuert haben, von AMP PD per E-Mail über alle Datenverwendungsanträge der Stufe 2 informiert. Wenn die von der Institution unterzeichnete Datennutzungsvereinbarung eingereicht wird, erhalten die GP2-Mitwirkenden eine automatische E-Mail mit dem Namen, der Institution und den geplanten Analysen des/der Forscher*in, der/die den Datenzugang beantragt hat. Die GP2-Beitragenden haben dann 120 Stunden Zeit, um einen Einspruch gegen den Antrag auf Datenzugang einzureichen; Gründe für einen Einspruch können sein: Datenmissbrauch in der Vergangenheit, Fehlverhalten in der Forschung oder eine geplante Datennutzung, welche die Grenzen der Zustimmung der Teilnehmenden an einer bei GP2 beigesteuerten Studie verletzt. Wenn nach 120 Stunden keine Einsprüche vorliegen, wird der Antrag auf Zugang zur Datennutzung genehmigt. Wird Einspruch erhoben, so wird dieser durch die GP2-Leitung bewertet und ein Beschluss gefasst.
Datensicherheit ist für GP2 und AMP PD von allerhöchster Bedeutung. Wenn Sie Fragen oder Anregungen zum AMP-PD-Datenzugriffsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an die Arbeitsgruppe „Operations and Compliance“ unter [email protected].