Richtlinien zum geistigen Eigentum des Global Parkinson’s Genetics Program (GP2)

Version September 2022

Zur Unterstützung der strategischen Ziele von Aligning Science Across Parkinson’s (ASAP) – d.h. der Förderung von Kooperationen, der Schaffung von Ressourcen und der Demokratisierung des Zugangs zu Daten – wurde das Global Parkinson’s Genetics Program (GP2) als vorwettbewerblicher Forschungsverbund eingerichtet. Bei allen ASAP-Programmen wird großer Wert auf die Einhaltung der Grundsätze von Open Data und Open Science gelegt, die sich auch in den Richtlinien zum geistigen Eigentum von GP2 wiederfinden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass bei GP2 viele Datensubjekte aus unterrepräsentierten Minderheiten in der Forschung berücksichtigt werden. Die GP2-Richtlinien zum geistigen Eigentum finden sich unten kurz zusammengefasst:

GP2-Richtlinien zum geistigen Eigentum

  • Alle Rechte an bereits bestehendem geistigem Eigentum, das in Verbindung mit den GP2-Daten verwendet wird, verbleiben bei der Inhaberin dieses geistigen Eigentums. GP2 erwirbt keine Rechte an oder auf bereits bestehendes geistiges Eigentum oder diesbezügliche Verbesserungen.
  • Nutzer*innen verpflichten sich, keine Patente oder Urheberrechte anzumelden oder Geschäftsgeheimnisse oder andere Rechte geistigen Eigentums an Forschungserkenntnissen (einschließlich Verbesserungen bereits bestehenden geistigen Eigentums) geltend zu machen, die unter Verwendung von Daten von GP2 erzielt wurden (mit der Ausnahme, dass Artikel, die Forschungserkenntnisse offenbaren, urheberrechtlich geschützt werden können). Wenn beispielsweise jemand unter Verwendung von GP2-Daten einen Algorithmus entwickelt oder verbessert, kann er keine Rechte geistigen Eigentums an diesem Algorithmus geltend machen. (Eine “Verbesserung” ist eine Änderung, Variation oder Ableitung des ursprünglichen geistigen Eigentums).
  • Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an [email protected].

 

GP2 hat sich der offen zugänglichen Wissenschaft verschrieben und ist bestrebt, eine grundlegende Ressource für die Parkinson-Forschungsgemeinschaft zu schaffen. Folgende Punkte untermauern die Entscheidung, die Erschaffung von neuem geistigem Eigentum unter Verwendung von GP2-Daten zu verbieten:

  • Verbesserungen an einem gemeinsamen System nützen allen Akteuren. Das bessere Verständnis der genetischen Grundlagen von Parkinson und der weltweite nutzbringende Einsatz dieser Erkenntnisse ist eine Herausforderung für das gesamte Forschungsfeld. Wenn man sicherstellt, dass alle Erkenntnisse, die aus GP2 hervorgehen, weitgehend geteilt und nutzenbringend eingesetzt werden, bringt dies die gesamte Parkinson-Forschung voran. Diese Herausforderungen sind zu groß und zu komplex, als dass einzelne Gruppen sie alleine bewältigen könnten.
  • Zahlenmäßige Stärke. Ein vorwettbewerbliches Umfeld fördert die Zusammenarbeit, den Austausch von Ergebnissen und die Replikation. Das Zusammenbringen mehrerer Interessengruppen hilft, doppelte Arbeit zu vermeiden, und führt somit zu einer besseren Priorisierung von Ressourcen. GP2 fördert Beiträge in Form von Material/Proben, Daten und Analysen durch Forschungs- und industrielle Gruppen und setzt sich dafür ein, dass Daten schnellstmöglich für die gesamte Forschungsgemeinde zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus ist die Förderung von Networking ein Hauptanliegen von GP2.
  • Jede Kohorte zählt. GP2 wäre nicht möglich ohne die Daten- und DNA-Beiträge von Forscher*innen und Studien-Sponsor*innen, die sich der Kooperation anschließen. Für viele dieser Kohorten bestehen bereits Richtlinien und Vorgaben, wonach die Erschaffung von geistigem Eigentum nicht zulässig ist. Wenn die Nutzer*innen von GP2-Daten aufgrund von eingebrachten Daten einen Wettbewerbsvorteil erlangen könnten, bestünde für die Kohorten kein Anreiz, ihr Material beizusteuern.

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